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Ausbildungsziel

Durch die Ausbildung soll der Teilnehmer in die Lage versetzt werden, als Detektiv im Angestelltenverhältnis bzw. selbständig alle anfallenden Aufgaben und Problemstellungen eigenverantwortlich, rechtlich und taktisch in einwandfreier Weise, zu bewältigen.

Auf Ihre Anforderung hin übersenden wir Ihnen gern einen kompletten Probelehrbrief - zu einem der beiden Fernlehrgänge Ihrer Wahl - zum Kennenlernen. Dieser Lehrbrief zum Kennenlernen verbleibt in jedem Fall in Ihrem Eigentum. Eine Rücksendung oder eine Absage ist in keiner Weise erforderlich. Die Anforderung dieses Probelehrbriefes ist völlig unverbindlich und geschieht ohne jegliche Verpflichtung für Sie!

Wir würden uns freuen, wenn wir Sie zukünftig in Ihrer schweren und verantwortungsvollen Aufgabe durch unser Fachwissen unterstützen könnten. Stellen Sie uns auf die Probe!

Teilnahmevoraussetzungen

Als Teilnahmevoraussetzung ist ein mittlerer Bildungsabschluss oder eine entsprechende Berufsausbildung zweckmäßig. Die Teilnahme ist nicht möglich für Bewerber, die wegen Eigentums- oder Vermögens-, Gewalt- oder Sexualdelikten vorbestraft sind. Wir behalten uns aufgrund des sensiblen Ausbildungsstoffes vor einem Vertragsabschluss die Vorlage eines Führungszeugnisses vor.

Der Lehrgangsbeginn richtet sich nach den Wünschen des Kunden. Der Beginn ist jeweils zum Ersten eines Monates möglich. Kürzere Ausbildungszeiten und monatliche Ratenzahlungen sind auf ausdrücklichen Wunsch des Bewerbers und nach schriftlicher Vereinbarung möglich.

Abschlusstest und Urkunde

Bei beiden Fernlehrgängen besteht die Möglichkeit, an je drei fernschriftlichen Korrekturarbeiten während der Ausbildung teilzunehmen, sowie an einer institutseigenen, fernschriftlichen Abschlussprüfung.

Die Teilnahme an den Korrektur- bzw. Abschlussarbeiten erfolgt gemäß den Bestimmungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes auf freiwilliger Basis. Teilnehmer, die an der Abschlussprüfung nicht teilnehmen möchten, erhalten eine Teilnahmebescheinigung ohne individuellen Leistungsnachweis. Bei der Teilnahme an der fernschriftlichen Abschlussprüfung wird ein Prüfungszeugnis mit Noten erstellt.

Vorsorglich weisen wir - zur Vermeidung von etwaigen Missverständnissen - darauf hin, dass unsere Ausbildung in keiner Weise mit der Vergabe von Stellen zusammenhängt. Eine Stellenvermittlung ist uns weder möglich, noch - aus rechtlichen Gründen - gestattet.

Öffentliche Förderungsmöglichkeiten für die Teilnahme an den Fernlehrgängen des TEKTAS-Instituts

Kostenerstattung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr unterstützt Soldatinnen und Soldaten nach dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis durch Erstattung der notwendigen Kosten für die Teilnahme an schulischen und beruflichen Bildungsmaßnahmen nach § 5 SVG, wobei sich die Kostenhöchstgrenze nach der Dauer der Verpflichtungszeit richtet.
Berufliche Bildung umfasst Direkt- und Fernunterricht und beinhaltet die berufliche Ausbildung sowie die berufliche Fort- und Weiterbildung.
Dabei ist zu beachten, dass bei nicht ordnungsgemäßer Teilnahme oder beim Abbruch der Teilnahme eine Kostenerstattung ausgeschlossen ist.
Die Teilnahme setzt eine Beratung durch den BFD voraus. Anschließend sollten Sie baldmöglichst einen Antrag auf Förderung der von Ihnen beabsichtigten Ausbildungsmaßnahme stellen. Die Antragsvordrucke erhalten Sie vom Berufsförderungsdienst der Bundeswehr.

Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds

Auf Antrag wird – bei entsprechenden persönlichen Voraussetzungen - eine sogenannte Bildungsprämie in Form eines Prämiengutscheins für die Teilnahme an unseren Fernlehrgängen gewährt, mit der die Teilnahmegebühren bis zu einer Höhe von 50 % der Gesamtkosten – maximal jedoch 500 € - übernommen werden.
Damit reduzieren sich Ihre Lehrgangskosten bei einer Teilnahme am Fernlehrgang für Privatdetektive von 780,-- € auf nur mehr 390,-- € und für die Ausbildung als Kaufhausdetektiv von 1.080,-- € auf 580,-- €. Welche persönlichen Voraussetzungen dafür erforderlich sind und wie Sie eine entsprechende Bildungsprämie beantragen bzw. einen Prämiengutschein erhalten können, erfahren Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Aktion „Bildungsprämie“ wurden zum 01.07.2017 verbessert und gelten derzeit bis Ende 2021. Es ist zu erwarten, dass die Gewährung einer Bildungsprämie dann erneut verlängert wird. Anträge auf Bildungsprämie stellen Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Beratungsstelle. Prüfen Sie daher, ob Sie unter die Voraussetzungen für eine Förderung fallen und nutzen Sie die einmalige Gelegenheit, sich für den Start in Ihre (neue) berufliche Zukunft einen beachtlichen finanziellen Startzuschuss durch die Europäische Union zu sichern.
Alle Infos zur Bildungsprämie finden Sie unter www.bildungspraemie.info.