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Testen Sie Ihr Wissen zum Thema Ladendiebstahl - oder prüfen Sie Ihre Mitarbeiter

Im Folgenden werden einige Standartsituationen geschildert, wie sie heute tagtäglich in den unterschiedlichsten Handelsunternehmen vorkommen. In jedem dieser Fälle muss ein Mitarbeiter – zumeist ein Detektiv oder ein Sicherheitsbeauftragter, zu dessen Aufgabenbereich die Bearbeitung von Ladendiebstählen gehört – rechtlich prüfen, was in der konkreten Situation zu veranlassen ist. Einerseits, um Täter zu überführen und das Unternehmen damit auch vor zukünftigen Schäden zu bewahren; andererseits aber auch, um zu vermeiden, dass sich eigenes Personal durch falsches und damit meist auch rechtswidriges Verhalten selbst strafbar macht. Denn ein Mitarbeiter, dem - womöglich sogar noch öffentlich - vorgeworfen wird, bei der Anhaltung eines Kunden selbst Straftaten begangen zu haben, ist für das Image Ihres Unternehmens nicht unbedingt von Vorteil...

Die geschilderten Situationen erfordern im Echtfall eine sofortige Entscheidung der Mitarbeiter vor Ort; daher ist das abgefragte Wissen eine unverzichtbare Voraussetzung für rechtmäßiges Einschreiten. Dabei sei der Hinweis erlaubt, dass alle geschilderten Situationen rechtlich einwandfrei zu lösen sind – die oft zitierte „rechtliche Grauzone“ existiert nur in den Köpfen ungenügend ausgebildeter Mitarbeiter.

Nutzen Sie daher die Gelegenheit, die Rechtskenntnisse Ihrer Mitarbeiter zu prüfen, ohne dass diese sich bei einer Fehlentscheidung im Echtfall gleich einem Strafverfahren aussetzen. Lassen Sie Ihre Mitarbeiter die nachfolgend geschilderten Situationen rechtlich und ggf. auch taktisch bewerten und das Ergebnis der Prüfung schriftlich niederlegen. Wo dies die Verständlichkeit nicht beeinträchtigt, genügen Stichworte.

Wissentest

Fall 1: Prüfen Sie den Sachverhalt rechtlich in allen Punkten.

Sie sind mit der Bearbeitung von Diebstählen in Ihrer Filiale beauftragt und beobachten über die Videoüberwachungsanlage einen Kunden beim Diebstahl einer Jacke im Wert von 100,-- €. Nach der Kasse halten Sie ihn an und kassieren dann im Büro von ihm – wie durch einen auffälligen Aushang im Eingangsbereich festgelegt – eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,-- €, nachdem der Kunde den Diebstahl zugegeben, sich aber erkundigt hat, ob er zur Bezahlung der Vertragsstrafe verpflichtet sei. Sie erklären ihm, dass die Bezahlung der Vertragsstrafe unabhängig von der Erstattung einer Strafanzeige erfolgt. Die Erhebung der Vertragsstrafe bei geklärten Diebstählen gehört ausdrücklich zu den Aufgaben, die Sie für das Unternehmen wahrnehmen müssen.


Fall 2: Was unternehmen Sie?

Sie beobachten einen Ihnen völlig unbekannten Kunden am 28. Dezember beim Diebstahl einer Spiegelreflexkamera im Wert von 499,-- €. Der Täter entkommt, ehe Sie ihn anhalten können, mit der Kamera. Sieben Tage später sehen Sie den Täter wieder im Kaufhaus. Diesmal entwendet er nichts. Sie sprechen ihn dennoch auf den Diebstahl der Kamera an. Daraufhin wendet sich der Täter ab und macht Anstalten, unerkannt zu flüchten.

Fall 3: Wie verhalten Sie sich rechtlich korrekt?

An einer Ausgangsschleuse löst die Antenne der Warensicherungsanlage Alarm aus. Sie befinden sich zufällig in der Nähe und halten den einzigen Kunden an, der zu diesem Zeitpunkt die Schleuse durchschritten hat. Sie bitten ihn, Sie zur Überprüfung der Alarmursache in das Geschäft zurück zu begleiten. Der Kunde ist Ihnen davor noch in keiner Weise aufgefallen. Der Kunde weigert sich jedoch, mitzukommen, erklärt lapidar, er habe nichts gestohlen und wendet sich ab, um weiterzugehen.

Fall 4: Was tun Sie?

Eine Kassenkraft ruft Sie zur Unterstützung, weil ein Kunde an der Kasse sich weigert, eine von ihm mitgeführte Einkaufstasche zu öffnen und kontrollieren zu lassen. Im Eingangsbereich weist ein großes Schild extra darauf hin, dass die Mitnahme von größeren Einkaufstaschen untersagt ist. Auf Ihre Frage gibt die Kassenkraft an, dass es keinen Hinweis darauf gibt, dass der Kunde Diebesgut in der Tasche verwahrt. Allerdings wirkt die Tasche ziemlich schwer und scheint prall gefüllt zu sein. Der Kunde ist auch Ihnen gegenüber nicht bereit, seine Tasche kontrollieren zu lassen und macht Anstalten, zu gehen.

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