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Häufig gestellte Fragen - FAQ

Welche Voraussetzungen sind nötig, um als Detektiv zu arbeiten?

Da es für die Tätigkeit als „Detektiv“ mit Ausnahme der Anmeldung nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung keinen staatlich geregelten Ausbildungsberuf und damit auch keinerlei staatliche Ausbildungsvorgaben oder Prüfungsvoraussetzungen gibt, genügt es, sich gem. § 38/Abs. 1/Satz 2 GeWO (Gewerbeordnung) als Gewerbetreibender anzumelden. Da das Detektivgewerbe nach der Definition des genannten Paragraphen der Gewerbeordnung zu den sogenannten „Überwachungsbedürftigen Gewerben“ gehört, prüft die Behörde bei der Anmeldung die Zuverlässigkeit des Anmelders. Dies betrifft die Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien)

Darf man sich ohne weitere Voraussetzungen Detektiv nennen?

Ja, denn auch die Bezeichnung „Detektiv“ ist in keiner Weise geschützt, sodass sich jedermann Detektiv nennen kann.
Eine Ausnahme gilt für Kaufhausdetektive, die nach den Bestimmungen der Bewachungsverordnung eine 40stündige Schulung bei einer IHK ihrer Wahl ablegen müssen.

Welche Rechte hat ein Privatdetektiv?

Ein Privatdetektiv hat grundsätzlich dieselben sogenannten „Jedermannsrechte“ wie jeder andere Bürger auch. Diese sind z.B. im Bundesdatenschutz (BDSchG) geregelt (z.B. beim Thema Observation), in der Strafprozessordnung (StPO - Die vorläufige Festnahme), im BGB (Notstands, Notwehr- und Selbsthilferechte) oder im Strafrecht (StGB) im Zusammenhang ebenfalls mit Notstand und Notwehrrechten). Das bedeutet, dass man im Zusammenhang mit der Ausübung detektivischer Tätigkeiten (z.B. bei Observationen, Ermittlungen, Befragung von Personen, Sicherung von Beweismitteln, Anfertigen heimlicher Bildaufnahmen, heimliche Aufzeichnung von Gesprächen, Erstattung von Strafanzeigen u.ä.m.) sich nur der Rechte und Mittel bedienen darf, die auch jeder andere Bürger hat. Detektive besitzen keinerlei Sonderrechte (auch nicht im Straßenverkehr) und sie haben keinerlei hoheitliche Befugnisse. Verstößt man als Detektiv gegen die gesetzlichen Vorgaben, unterliegt man wie jeder andere auch der gesetzlichen Strafverfolgung.
Auch hat ein Detektiv grundsätzlich kein besonderes Zeugnisverweigerungsrecht. Ausnahmen sind möglich, wenn Detektive in Rechtsanwaltskanzleien tätig sind.

Wie viele Detekteien sind in Berufsverbänden organisiert?

Dazu muss man wissen, dass es diverse Detektivverbände in Deutschland gibt, von denen sich ursprünglich drei der größeren Verbände (BDD, BID, DDV) als GmbH der Stiftung Gesellschaft und Recht e.V. zur sogenannten „Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe“ (ZAD) verbunden haben. Einer der Gründungsverbände, der „Deutsche Detektivverband“ (DDV) mit zuletzt 17 Mitgliedern hat sich 2017 aufgelöst.
Im Verband „Bund Deutscher Detektive“ (BDD) sind derzeit rund 60 Deutsche Detekteien als Mitglieder zusammengeschlossen, im Verband „Bund Internationaler Detektive“ (BID) etwas über 130, wobei in dieser Zahl auch Doppelmitgliedschaften aus dem BDD enthalten und diverse Mitglieder im Ausland tätig sind.

Wie viele Detekteien und Detektive gibt es in Deutschland?

Insgesamt sind in Deutschland – Stand 2019 - etwas mehr als 1200 Privatdetekteien (ohne Kaufhausdetekteien) statistisch erfasst und weitere geschätzte 3000 bis 4000 Detektive sind als Wirtschaftsdetektive, als Mitarbeiter in Rechtsanwaltskanzleien oder als Kleinunternehmen in dieser Branche tätig. Damit ergibt sich rechnerisch, dass nur etwa 4 % der in Deutschland tätigen Detektive in einem Verband organisiert sind.